Brüssel, 06.09.2005, 13:28  MusikWoche

EDiMA kritisiert EU-Papier zur Rechteverwertung

Die European Digital Media Association (EDiMA), die Online-Händler und -vertriebe sowie Betreiber mobiler Plattformen auf EU-Ebene vertritt, begrüßt den Entwurf, den die EU-Kommission zur grenzübergreifenden Rechteverwaltung erarbeitet hat. Allerdings kritisiert der Verband die Richtung, die die Kommission eingeschlagen habe. Das Papier widmet sich dem zentralen Problem der Online-Distribution, bei der sich die Digitalvertriebe entsprechend dem bisherigen Modell einzeln mit den Verwertungsgesellschaften in den 25 Mitgliedsstaaten einigen müssen, bevor sie Inhalte legal im gesamten Gebiet der EU vertreiben können. Dies sei der Kommission zufolge im Zeitalter der neuen digitalen Medien nicht mehr zeitgemäß.

"Es besteht eine wirkliche Chance, die Situation auf eine Weise zu verändern, dass Rechteinhaber und Konsumenten direkt von den entstehenden Vorteilen profitieren können", erklärt Mauro Del Rio, EDiMA-President und Vorstandsvorsitzender bei Buongiorno Vitaminic. Er fürchte jedoch, dass die Vorschläge der Kommission nicht ausreichend seien. Zwar begrüße man, dass sich die EU mit dem Thema der Online-Lizenzierung beschäftige, ihre Lösungen könnten Mauro zufolge jedoch "schädlicher sein als das Problem".

Konkret kritisierte er die von der Kommission favorisierte, so genannte Option drei. "Die Gefahr der Option drei besteht darin, dass entweder die Rechteinhaber ihre Freiheiten nicht nutzen, womit man wieder am Ausgangspunkt angekommen wäre, oder, dass eine Rationalisierung der Verwertungsgesellschaften ausgelöst wird, durch die die nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften durch ein paar mächtige pan-europäische Organisationen ersetzt würden", betont Luc Delany, Director der EDiMA. Aus Sicht des Verbands trägt die Lösung nicht zu einem gerechten Wettbewerb bei. Der Verband propagiert ein System, bei dem Verwertungsgesellschaften grenzübergreifend verschiedene Inhalte für verschiedene Territorien aus einer Hand in einer so genannten "One Shop"-Lösung anbieten können. Die EDiMA hat ihren Standpunkt nun in einem Antwortschreiben an die Kommission formuliert.

Quelle: MusikWoche

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