Bundesrat fordert besseren Schutz geistigen Eigentums
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass auch weiterhin Lücken im Schutz der Rechteinhaber bestehen. Das gelte insbesondere für die Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs gegenüber Dritten. Der Bundesrat spricht sich insoweit gegen den Richtervorbehalt und die Erfordernis des Handelns im geschäftlichen Verkehr aus.
Geklärt werden müsse auch, wie Rechteinhaber in datenschutzrechtlich unbedenklicher Weise an IP-Adressen potenzieller Rechtsverletzer kommen können, um dann in einem weiteren Schritt ihren Auskunftsanspruch gegenüber dem Internet-Provider geltend machen zu können.
Änderungsbedarf sieht der Bundesrat darüber hinaus bei der Bemessung des Schadensersatzes für Verletzungen des geistigen Eigentums. Es müsse klargestellt werden, dass als Schadensersatz auch der Gewinn geltend gemacht werden kann. Dabei soll nach dem Vorschlag des Bundesrates ein Gewinn in Höhe der doppelten Lizenzgebühr vermutet werden.
Der Bundesrat folgte damit erwartungsgemäß den Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse. Die Bundesregierung muss nun auf die Stellungnahme eine Gegenäußerung abfassen, beide werden zusammen mit dem Regierungsentwurf dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.
Quelle: Blickpunkt:Film
KOMMENTARE
Noch kein Kommentar vorhanden.
Mit einem Abo können Sie diesen Artikel kommentieren.