MBA-Workshop Spielfilm und Koproduktion: Die ersten Tage von "Sophie Scholl"
Nahezu 80 Branchenvertreter sind zum MBA-Workshop "Spielfilm und Koproduktion" nach München gekommen. Als anschauliches Beispiel für eine innerdeutsche Koproduktion, die nach komplett deutscher Finanzierung auch internationale Erfolge verbuchen kann, steht die Case Study zu "Sophie Scholl - Die letzten Tage" im Mittelpunkt des ersten Tages. Am Vormittag wurden rechtliche Aspekte und die Kofinanzierung mit dem Bayerischen Rundfunk analysiert. Den Weg des Films führte Bettina Reitz, Leiterin Film, Fernsehen und Serie beim BR, detailreich aus. Ihre anfängliche Skepsis hätte Regisseur Marc Rothemund im Sommer 2003 mit persönlicher Überzeugungskraft überwunden. Bei "Sophie Scholl" habe sich der BR dann als "echter Teampartner" gefühlt, ein eher ungewöhnlicher Fall. "Zu Beginn ist der Sender unentbehrlicher Partner, zum Schluss ist der Sender am besten nie dabei gewesen." Die Finanzierung von "Sophie Scholl" zeigt das hohe Engagement des Senders, der anfangs mit 56 Prozent Produktionsanteil mitwirkte. Normalerweise habe der Sender ein bis zwei Jahre Projektvorlauf, so Reitz, aber Goldkind Film drängte auf eine schnelle Minimumfinanzierung von einer Million Euro. "Im Nachhinein intuitiv zum richtigen Zeitpunkt." Auch der Dreh selbst wäre "Spitz auf Knopf" geplant worden. Erneut habe die Intervention des BR zusätzliche Drehtage möglich gemacht, in dem das "Making-of" vom Sender gekauft wurde. Trotz der Machtposition zeigt sich der BR auch in Bezug auf die Auswertung vorsichtig. Erst 2008 gibt es die erste Ausstrahlung im TV, um die Kinoauswertung in Frankreich zu ermöglichen. "Eine glückliche Zusammenarbeit" bestätigten Sven Burgemeister und Christoph Müller von Goldkind.
Rechtliche Fragen der Filmproduktion standen danach im Mittelpunkt. Johannes Kreile, Partner bei der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz, analysierte, inwiefern Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht bei Produktionen berührt werden, die auf tatsächlichen Ereignissen beruhen. Dem positiven Beispiel "Sophie Scholl" stünden Fälle wie die verbotene Kannibalen-Produktion "Rohtenburg" gegenüber. Entscheidend sei die Beachtung der "Einmaligkeit des Handelns". Sein Rat: Im Zweifelsfall seien Vereinbarungen mit Betroffenen einzuholen. Mathias Schwarz von Schwarz Kelwing Wicke entwirrte das "Vertragsgeflecht" bei Koproduktionen, angefangen von der üblichen Gründung von BGB-Gesellschaften über Fragen des Steuerrechts bis zur zur Filmförderung. "Es gibt keine einheitliche Definition des Begriffs Koproduktion", so sein Resümee.
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